Übersicht der Schritte und Bedingungen zur Nutzung der Vorteile der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG-Ötztal)

 

 

Teilnahmebedingungen:

  1. Wohnort und Eigentum:
    • Sie müssen im Einzugsgebiet der EEG-Ötztal (Umspannwerk Haiming) leben oder ein entsprechendes Objekt besitzen, mieten oder pachten, das unter Ihrem Namen an das regionale Energienetz angeschlossen ist.
  2. Zielgruppen:
    • Die Mitgliedschaft steht Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen offen.
  3. Technische Voraussetzungen:
    • Ein Smart Meter muss installiert sein, um den Stromverbrauch und die Stromproduktion exakt zu messen und zu überwachen.
  4. Registrierung:

Anmeldung und Mitgliedschaft:

  1. Anmeldung:
    • Melden Sie sich online oder per Anmeldeformular als Mitglied der EEG-Ötztal an. Dazu ist für jede Zählpunktnummer eine eigene Anmeldung erforderlich. Geben Sie bei jeder Zählpunktnummer an, ob es sich um einen Verbraucher- oder Erzeugerpunkt handelt. Achten Sie bei der Anmeldung darauf, dass die Anmeldedaten (Name und Adresse) identisch mit den bei Ihrem Netzbetreiber registrierten Daten sind. Bei Zweifeln finden Sie diese Daten sowie die Zählpunktnummern auf der Rechnung Ihres Netzbetreibers.
  2. Vertragsabschluss:
    • Nach der Anmeldung unterzeichnen Sie den Mitgliedsvertrag, die Ihnen per E-Mail zugesendet wird und der die Bedingungen zur Nutzung und Einspeisung von Strom regelt.
  3. Registrierung:
    • Nach Erhalt des Mitgliedsvertrags werden Sie als Mitglied registriert und Ihre Zählpunktnummer(n) in der EEG hinterlegt.
  4. Bestätigung im Tinetz-Kundenportal:
    • Anschließend erhalten Sie eine Nachricht im Tinetz-Kundenportal, in der Sie Ihre Mitgliedschaft bei der EEG-Ötztal bestätigen und zustimmen, dass Ihre Verbrauchsdaten an die EEG-Ötztal übermittelt werden dürfen. Diese Daten werden benötigt, um den von der EEG bezogenen Strom zu verrechnen.

Inbetriebnahme:

  1. Nutzung des Stroms:
    • Nach Abschluss aller Formalitäten können Sie den Strom aus der EEG-Ötztal nutzen oder eigenen Strom einspeisen, es sind keien weitere Schritte notwendig.

Im Betrieb:

  1. Verbraucher:
    • Verbraucher beziehen Sonnenstrom direkt von den Mitgliedern der EEG, sodass der im Ötztal erzeugte Strom lokal genutzt wird. Sollte der Strombedarf des Verbrauchers den von der EEG gelieferten Strom übersteigen, wird der zusätzliche Bedarf automatisch vom bisherigen Stromlieferanten (z.B. Tinetz) gemäß dem bestehenden Vertrag und Tarif gedeckt.
  2. Erzeuger:
    • Erzeuger speisen den Strom bevorzugt an die Mitglieder der EEG ein. Strom, der von der EEG nicht abgenommen werden kann, wird automatisch an den bisherigen Abnehmer (z.B. Ömag) gemäß dem bestehenden Vertrag und Tarif eingespeist. Erzeuger benötigen weiterhin einen entsprechenden Einspeisevertrag.
  3. Rechnungslegung:
    • Sie erhalten neben der gewohnten monatlichen Vorschreibung von der Tinetz, Quartalsweise eine separate Rechnung von der EEG-Ötztal. Auf der Tinetz-Rechnung wird die von der EEG bezogene Strommenge bereits abgezogen.
    • Für die von der EEG-Ötztal bezogene Strommenge erhalten Sie Quartalsweise eine separate Rechnung von der EEG.
    • Bei der Jährliche Abrechnung der Tinetz werden die von der EEG bezogene Strommengen mit einem um 28% ermäßigten Netzgebühr verrechnet. Außerdem entfallen die Elektrizitäts-Abgabe und der Beitrag für Erneuerbare Förderungen.
    • Die Rechnungslegung für Verbraucher erfolgt Quartalsweise im Nachhinein und wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
    • Die Vergütung für Einspeiser erfolgt ebenfalls quartalsweise, im Folgemonat jedes Quartals.
    • Es werden nur Beträge von mindestens € 25,- eingezogen oder gutgeschrieben. Wird dieser Mindestbetrag nicht erreicht, wird der offene Betrag zur nächsten Rechnung hinzugefügt, bis die Summe von € 25,- erreicht ist.
    • Bei einer erfolglosen Abbuchung werden die anfallenden Bankgebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  4. Preise:
    • Die Preise für Bezug oder Einspeisung von Strom orientieren sich an den öffentlich verfügbaren Preisen des E-Control und der Ömag und werden jedes Quartal bekannt gegeben.
    • Eine einmalige Verwaltungsgebühr von € 50,- wird zusammen mit der erste Rechnung verrechnet.