In diesem zweiten Teil verdeutlichen wir anhand einer Tiwag-Rechnung die verschiedenen Positionen. Schauen Sie sich dazu die folgende Rechnung an:
Die Aufschlüsselung:
- Abrechnungszeitraum
- Verbrauch in kWh in diesem Zeitraum
- Gesamtbetrag, dieser setzt sich zusammen aus 7) auf Seite 2 und 8) auf Seite 3. In diesem Fall: 838,08 + 593,97 = 1.432,05 (Netto)
- Teilzahlungen, in diesem Fall 12 x 110 = 1.320 Brutto oder 1.100 Netto
- „Unsere Forderung“, das, was die Tiwag als nächste Zahlung erwartet. Diese setzt sich zusammen aus der Differenz zwischen 3) und 4): 1.432,05 – 1.100 = 332,05 + den ersten Teilbetrag von 811,66 (Netto) = 1.143,71 (Netto)
- Der neue Teilbetrag, basierend auf dem Verbrauch von vor 2 Jahren, in diesem Fall 37.846 kWh.
Anpassen des Teilbetrags
In diesem Fall war die Schätzung der Tiwag, dass in der nächsten Periode wieder so viel Strom verbraucht wird wie vor 2 Jahren, falsch. Wie man bei 2) erkennen kann, wurde im letzten Zeitraum wesentlich weniger verbraucht (aufgrund der Anschaffung von Photovoltaik, einer Batterie und verschiedener Stromsparmaßnahmen), und so konnte der Verbrauch auf 9.057 kWh statt 37.846 kWh reduziert werden. Aus diesem Grund wurde im Kundenportal der Tiwag die Teilbetragsvorschreibung geändert auf € 200, und die erste Zahlung an die Tiwag wurde durchgeführt mit 332,05 + 200 = 532,05, wodurch die Rechnung in einem Schlag halbiert wurde!
Weiterhin finden Sie eine Seite mit ‚Verbrauchs- und Stromkosteninformationen‘, (hier abgebildet) auf der Sie die Möglichkeit haben, Ihren Verbrauch mit dem Durchschnittsverbrauch anderer Haushalte zu vergleichen.
Diese Seite bietet zwar eine Differenzierung zwischen Haushalten mit und ohne Stromheizung, jedoch fehlen Angaben über vorhandene Photovoltaik-Anlagen, Ladestationen für Elektroautos,, Batterien usw. Daher ist diese Liste meiner Meinung nach für viele mittlerweile unbrauchbar.