Änderungen bei der Einkommensteuerbefreiung für die Energieeinspeisung aus Photovoltaikanlagen!

Ursprünglich generierten Personen, die elektrische Energie aus ihren Photovoltaikanlagen ins Netz einspeisten, in der Regel Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit. Seit 2022 gibt es im Einkommensteuergesetz jedoch eine spezielle Regelung, die solche Einnahmen steuerfrei macht, solange sie 12.500 kWh nicht überschreiten und die Anlagen eine Engpassleistung von nicht mehr als 25 kWp haben.

Diese Regelung hat sich mit der Steuergesetznovelle 2023 geändert. Jetzt ist es wichtig zu beachten, dass ab dem Veranlagungsjahr 2023 die steuerfreie Grenze bei einer Engpassleistung von bis zu 35 kWp liegt, solange die Anschlussleistung, die vertraglich für die Netznutzung festgelegt wurde, 25 kWp nicht überschreitet.

Für die genaue Interpretation der Engpassleistung und der Anschlussleistung sollte man sich auf Paragraph 5 Abs. 1 Z 14 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und auf Paragraph 7 Abs. 1 Z 2 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) beziehen oder Steuerberater zur Beratung hinzuziehen.